Geburt | Beginn der Rechtsfähigkeit |
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6. Lebensjahr | Beginn der Schulpflicht | 7. Lebensjahr | beschränkte Geschäftsfähigkeit, bedingte Deliktsfähigkeit | 12. Lebensjahr | Zustimmungserfordernis (beschränkte Religionsmündigkeit) zum Bekenntniswechsel | 14. Lebensjahr | Jugendstrafmündigkeit, uneingeschränkte Religionsmündigkeit | 16. Lebensjahr | Eides- und Testierfähigkeit | 18. Lebensjahr | Volljährigkeit und Ehemündigkeit; unbeschränkte Geschäftsfähigkeit; regelmäßig volle Strafmündigkeit (Ende des Jugendstrafrechts); volle bürgerlich-rechtliche Deliktsfähigkeit; aktives und passives Wahlrecht | 21. Lebensjahr | volle Strafmündigkeit (absolutes Ende des Jugendstrafrechts) | 25. Lebensjahr | regelmäßiges Mindestalter für Adoptiveltern | 60. Lebensjahr | Berechtigung zur Ablehnung einer Vormundschaft |
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