Klasse | gesetzliche Mindestanforderungen |
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1. Deutscher Tafelwein | nur aus geeigneten Rebsorten von genehmigten Weinbergen; Alkoholgehalt mindestens 8,5 | 2. Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (QbA) | amtliche Prüfung (Prüfungsnummer); typischer Geschmack; mindestens 60 öchsle | Qualitätsweine mit Prädikat | Prüfungsnummer vorgeschrieben | Kabinett | behördliche Lesekontrolle; amtliche Prüfung von Analyse und Geschmack; kein Zusatz des Mostes mit Zucker; mindestens 73 öchsle | Spätlese | Lese der Trauben in vollreifem Zustand; mindestens 85° öchsle | Auslese | Kelterung nur vollreifer Trauben; mindestens 95° öchsle | Beerenauslese | Auswahl nur edelfauler oder überreifer Trauben; mindestens 125° öchsle | Trockenbeerenauslese | Auswahl nur geschrumpfter, edelfauler Beeren von höchster Geschmackskonzentration; mindestens 150° öchsle | Eiswein | Trauben, die bei Lese und Kelterung zu Eis gefroren sind |
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