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Wichtige Verjährungsfristen

VerjährungsfristArt des Anspruchs
30 JahreAllg. Verjährungsfrist (§ 195 BGB), daneben gibt es besondere, kürzere Verjährungsfristen
  4 JahreAnsprüche auf Rückstände von Zinsen, Miet- u. Pachtzinsen, Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Wartegeldern, Ruhegeldern, Unterhaltsbeiträgen u. anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (§ 196 BGB)

Interessante Literatur

Wichtige Verjährungsfristen

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